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   VG Berlin, 18.06.2007 - 14 A 66.06   

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https://dejure.org/2007,14248
VG Berlin, 18.06.2007 - 14 A 66.06 (https://dejure.org/2007,14248)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.06.2007 - 14 A 66.06 (https://dejure.org/2007,14248)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - 14 A 66.06 (https://dejure.org/2007,14248)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsersuchen im Hinblick auf die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Frittierfette nach den EG-Verordnungen 1829/2003 und 1830/2003; Kennzeichnungspflicht bei Verarbeitung von aus genetisch veränderten Sojabohnen hergestellten Frittierfetts; Grundsatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Großhandelsbetrieb muss Liste von Abnehmern gentechnisch veränderten Frittierfetts offen legen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftspflicht eines Großhändlers - Lebensmittelaufsichtsbehörde fahndet nach Abnehmern gentechnisch veränderten Fritierfetts

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betrieb muss Liste von Abnehmern gentechnisch veränderten Frittierfetts offen legen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Großhandelsbetrieb muss Liste von Abnehmern gentechnisch veränderten Frittierfetts offen legen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2007 - 14 A 66.06
    Allerdings kann eine Kundendatei dem durch Art. 12 GG oder Art. 14 GG geschützten Geschäftsgeheimnis zugeordnet werden (BVerfG, Beschl. v. 14. März 2006, NVwZ 2006, 1041; Brammsen, Wirtschaftsgeheimnisse als Verfassungseigentum, DÖV 2007, 10).
  • OVG Bremen, 25.03.1999 - 1 B 65/99

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2007 - 14 A 66.06
    Eine konkrete Begründung dafür, warum Kontrollen direkt bei den Kunden für sich genommen nicht ausreichen, ist im Schriftsatz vom 22. September 2006 erfolgt; diese nachgeschobene Begründung kann auch mit Blick auf die Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO Berücksichtigung finden (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25. März 1999, NordÖR 1999, 284, m.w.N.).
  • VG Berlin, 07.02.2007 - 14 A 102.06

    Anordnung eines Aufnahmestops für ein Heim

    Auszug aus VG Berlin, 18.06.2007 - 14 A 66.06
    Maßgebend sind insoweit nicht nur die Dringlichkeit des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung sowie Natur und Schwere der mit dem Eingriff für den Antragsteller verbundenen Belastungen, sondern auch die Möglichkeit, die jeweiligen Folgen der Maßnahme rückgängig zu machen (Beschluss der Kammer vom 7. Februar 2007, VG 14 A 102.06).
  • VG Berlin, 01.11.2007 - 14 A 115.07

    Rechtmäßigkeit stichprobenartiger Untersuchung von der Öffentlichkeit

    Das Gericht hat im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO also - anders als im Hauptsacheverfahren - keine Rechtsentscheidung, sondern eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen, deren Grundlage eine umfassende Interessenabwägung ist (Beschluss der Kammer vom 18. Juni 2007, VG 14 A 66.06; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 80 Rn. 151 f.).
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